Wir setzen auf eine langfristige Kundenbeziehung, die einzelnen Leasinggesellschaften sind im Zweifel austauschbar.

Leasing

Bei Leasing überlässt der Leasinggeber Ihnen das Leasingobjekt für einen vorher vertraglich definierten Zeitraum. Für die Nutzung zahlen Sie monatlich eine vertraglich geregelte Gebühr (Leasingrate). Das Leasingobjekt geht somit nicht vollständig in Ihren Besitz über, sondern Sie geben das Leasingobjekt nach Ablauf der vereinbarten Laufzeit (z. B. 24/36/48/60/72 Monate) wieder an die Leasinggeber zurück. Jedoch gibt es auch Leasingkonzepte die es ermöglichen, den Leasinggegenstand nach Ablauf der Leasingfrist zu einem vorab festgelegten Preis zu erwerben. Ihre individuellen Konditionen werden vorher  in einem Leasingvertrag festgehalten. Die Vertragsmöglichkeiten sind bei den Leasinggesellschaften teilweise unterschiedlich. Für Geschäftskunden ist das Leasing nicht zuletzt eine „Steueroptimierungsmaßnahme“. Sprechen Sie mit uns, wir beraten Sie gerne.

 

Mietkauf

Mietkauf ist nach Interpretation des Finanzamtes nichts anderes als ein Kauf auf Kredit. Bei den üblichen Mietkaufmodellen ist die gesetzliche Umsatzsteuer bei Vertragsbeginn zu entrichten. Auf diese Art und Weise wird das gewünschte Objekt buchhalterisch in das Anlagevermögen des Unternehmens übernommen. Das juristische Eigentum geht vom Verkäufer an den Käufer über, wenn die letzte Rate/Schlussrate gezahlt wurde. Hierbei stehen die Höhe der einzelnen Raten und die Dauer der Ratenzahlung von vornherein fest.
Die Vorteile liegen darin, dass die Liquidität des Unternehmens erhalten bleibt und zudem kein Kredit bei der Hausbank aufgenommen werden muss. Steuerlich werden Zins und Tilgung getrennt, d.h. es sind nur die Zinsen absetzbar. Mietkauf ist somit wie eine Art Darlehen zu betrachten, das jedoch nur von Leasinggesellschaften angeboten wird. Wenn Sie nicht wissen, ob eine Mietkaufvariante für Ihr Unternehmen die beste Lösung für eine Investition ist, oder doch besser Leasing, kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.

Wie unterscheidet sich Leasing von Mietkauf:

In erster Linie steuerlich, vor allem wegen der Mehrwertsteuerthematik. Die gesamte Mehrwertsteuer wird bei Vertragsabschluss für alle Mietkaufraten ( inkl. der Schlussrate ) fällig. Gegenüber dem klassischen Leasing gibt es bei der Mietkauf - Finanzierung weitere Unterschiede. Das Finanzamt betrachtet den Mietkauf als eine Art Erwerb auf Raten. Daher bilanziert Ihr Steuerberater dieses Objekt direkt. Monatliche Raten werden dann in Zinsen und Tilgung aufgeteilt. Juristisch wird Ihr Unternehmen bei den meisten Mietkaufverträgen direkt zum Eigentümer des Fahrzeugs. Beim Leasing ist das „geleaste“ Objekt während der gesamten Vertragslaufzeit, Eigentum der Leasinggesellschaft. Das Fahrzeug taucht bei Leasing nicht in der Bilanz des Unternehmens auf. Das ist auch ein Grund warum die komplette Umsatzsteuer beim Leasing nicht gleich bei Vertragsabschluss gezahlt werden muss, da es sich steuerlich um keinen Kauf auf Raten handelt. Steuerlich werden die Leasingraten in vollem Umfang als Betriebskosten erfasst und geltend gemacht. Sollten Sie unschlüssig sein, was für Sie die beste Lösung ist, auch in Bezug auf die vielen möglichen Vertragsvarianten, kontaktieren Sie uns einfach, wir beraten Sie gerne.

Wir vertreten nicht die Interessen von Leasinggesellschaften, sondern die Interessen unserer Kunden.

Sale & Lease Back

Liquidität ist das 1 mal 1 für ein wirtschaftlich erfolgreiches Unternehmen. Mit Sale & Lease-Back verwandeln Sie schnell und problemlos Ihr Anlagevermögen in neue finanzielle Spielräume. Dies wirkt sich positiv auf Ihre Bilanz aus und sorgt für steuerliche Vorteile in dem Sie Maschinen und Anlagen oder sonstiges Anlagevermögen zum aktuellen Wert veräußern und per Leasing ohne Unterbrechung weiter nutzen.

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